NEIN zum Selbstbedienungsverbot

Der Bundesrat hat am 25.06.2021 die „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (404/21) verabschiedet. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass zahlreiche, EU-weit für den Hausgebrauch zugelassene Produkte gegen Kleidermotten, Silberfischchen, Mücken oder Ameisen ab dem 01.01.2025 einem Selbstbedienungsverbot unterliegen sollen. Diese Produkte dürfen dann nur noch in abgeschlossenen Schränken gelagert werden und sind nicht frei zugänglich. Hinzu kommt ein verpflichtendes Abgabegespräch durch speziell geschultes Verkaufspersonal.

Zusätzlich hat der Bundesrat hat mit der Verordnung eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, unter anderem rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist für § 10 zu prüfen,

  • ob das verpflichtende persönliche Abgabegespräch nicht besser durch bürokratieärmere und verbraucherfreundlichere Lösungen ersetzt werden sollte

     und

  • ob das Selbstbedienungsverbot nicht lediglich auf solche Produkte Anwendung finden sollte, bei denen tatsächlich ein besonderes spezifisches Risiko bei der Verwendung besteht und entsprechend für bestimmte Produkte noch Ausnahmen von dem Selbstbedienungsverbot vorzusehen.

Die Aeroxon Insect Control GmbH wird sich aktiv dafür einsetzen, die Freiverkäuflichkeit der bewährten, sicheren und zugelassenen Problemlöser für den Haushalt zu erhalten.

Zur Verordnung 404-21

Zum Beschluss des Bundesrates 404-21(B)

Zur Pressemeldung des IVA zum Beschluss des Bundesrates

Aktionen vor dem Bundesratsbeschluss am 25.06.2021