NEIN zum Selbstbedienungsverbot

Waiblingen, 26. Mai 2021. Mit einem öffentlichen Appell wendet sich die Aeroxon Insect Control GmbH in diesen Tagen an den Bundesrat und fordert dessen Mitglieder auf, die vom Bundeskabinett verabschiedete Biozidrechts-Durchführungsverordnung (Bundesratsdrucksache 404/21 vom 12.05.2021) auszusetzen. Eingebracht wurde die Verordnung durch einen Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMU). Darin wird dem Handel für den Verkauf von Biozidprodukten wie z.B. Köderdosen, Mottenpapier oder Insektensprays ein Selbstbedienungsverbot vorgeschrieben. Zusätzlich werden verpflichtende Abgabegespräche für Verkäufer*innen, die über einen Sachkundenachweis verfügen müssen, eingeführt. Die Regelungen sollen für den stationären wie auch den Online-Handel gelten.
„Das kommt meiner Auffassung nach einem Verkaufsverbot gleich“, kommentiert Thomas Updike, geschäftsführender Inhaber von Aeroxon, die neue Abgabeverordnung. „Wir wehren uns mit aller Kraft gegen dieses Vorhaben der Bundesregierung. Es ist unverhältnismäßig, ohne erkennbaren Nutzen und aufgrund der hohen Kosten für den erforderlichen Umbau der Verkaufsstellen und die Schulung des Verkaufspersonals nicht umsetzbar.“
Die Aeroxon Insect Control GmbH ist ein familiengeführter Mittelständler, der seit 1911 weltweit ein breites Sortiment gegen Schadinsekten im Haus anbietet. In Deutschland beliefert das Waiblinger Unternehmen hauptsächlich die Filialen des Lebensmittelhandels und der Drogeriemärkte mit freiverkäuflichen und zugelassenen Produkten, die rasche, sichere und wirksame Abhilfe schaffen.

„Kunden, die unsere Produkte kaufen, wollen gezielt und bewusst ein Problem mit Schadinsekten im Haus - Silberfischchen, Ameisen, Lebensmittelmotten oder Kleidermotten - lösen“, begegnet Updike dem Argument des BMU, den unnötigen Einsatz von Bioziden verhindern zu wollen. „Es geht um Hygiene im eigenen Haushalt und um den wirksamen Schutz von Textilien und Lebensmitteln. Mit dem geplanten ‘Verkaufsverbot durch die Hintertür‘ werden Verbraucher entmündigt - ohne Not, ohne Sinn, ohne erkennbaren Nutzen.“
Der tatsächliche Nutzwert der Produkte für die Verbraucher werde nach Ansicht des Unternehmens im Referentenentwurf ignoriert. Die vom BMU verwendeten Daten für die Gesundheitskosten seien veraltet und nicht nachvollziehbar. Die angesetzten jährlichen Kosten für die Umsetzung des Entwurfs sind mit 20,4 Mio. € nachweisbar deutlich zu niedrig und stehen in keinem realistischen Verhältnis zum vom BMU errechneten Nutzen der Verordnung. Das BMU beziffert den Nutzen mit 2,4 Millionen Euro jährlich, die tatsächlichen Kosten belaufen sich nach Hochrechnung auf der Basis von belegbaren Marktdaten auf mindestens 162 Millionen Euro.1 Zum Vergleich: Für das „Lieferkettengesetz“ werden die jährlichen Kosten der Wirtschaft mit 43,5 Mio. Euro veranschlagt.


Seit 1998, dem Jahr der Einführung der EU-Biozidgesetzgebung, die den Verkauf von Bioziden in der EU regelt, investierte allein Aeroxon mehrere Millionen Euro in die Entwicklung und Zulassung von Produkten. Die nach der geltenden Biozid-Verordnung EU Nr. 528/2012 für den freien Verkauf zugelassenen Biozidprodukte weisen durch strenge Zulassungsprozesse ein extrem hohes Schutzniveau gegenüber Mensch, Tier und Umwelt auf. Umfangreiche Informationen und Anwendungshinweise werden verpflichtend auf den Verpackungen abgedruckt. Alle Biozidprodukte im Handel sind deshalb unbedenklich in der Anwendung.
Updike weist in einer Verlautbarung auf das folgende Szenario hin: „Die geplante Regelung bedeutet für den Handel hohe Investitionskosten für abschließbare Schränke und für Schulungen von mehreren Mitarbeitern in jeder Filiale. Der Online-Handel sieht sich vor die Herausforderung gestellt, Beratungsgespräche per Telefon oder Videoübertragung zu führen. All das ist realitätsfern und nicht praktikabel. Die Verordnung ist nicht zu Ende gedacht.“

Die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung schließe die von der EU als freiverkäuflich eingestuften Haushaltsprodukte des täglichen Bedarfs wie Köderdosen, Mottenpapier und Insektensprays faktisch vom Verkauf aus.
„Ist dies der Start für Regulierungen und Abgabebeschränkungen weiterer Produktgruppen im deutschen Handel?“, bemerkt Updike.
Gleichzeitig werde der Bezug dieser Produkte und illegaler Artikel aus dem Ausland einen Boom erleben. Die durch die BMU verfolgte Gefahrenreduktion und der bewusste Umgang mit Bioziden werde eindeutig verfehlt und geradezu ins Gegenteil verkehrt. Die nationale Verschärfung des EU-Rechts bedeute die Überregulierung bereits zugelassener Produkte. Der deutsche Alleingang führe die langjährigen Anstrengungen und die hohen Investitionen der Anbieter für sichere und wirksame Produkte ad absurdum.

Die Aeroxon Insect Control GmbH fordert die Mitglieder des Bundesrates auf, die Verordnung, insbesondere das darin enthaltene Selbstbedienungsverbot und die Beratungspflicht, auszusetzen, um die Verhältnismäßigkeit, die Notwendigkeit und die Praxistauglichkeit der Verordnung mit aktuellen Daten zu überprüfen.

Zu Aeroxon®
Aeroxon®, gegründet 1911, ist die stärkste Herstellermarke für Produkte zum wirksamen und anwendungsfreundlichen Schutz vor Insekten im Haushalt in Deutschland.3 Das mittelständische Familienunternehmen mit Sitz in Waiblingen bei Stuttgart produziert am Standort und im tschechischen Klatovy und vertreibt seine Artikel bundesweit über den Lebensmittelhandel und Drogeriemärkte.


www.aeroxon.de

1 Quellen: Haushaltsinsektizide Deutschland: Nielsen (LEH + DM) 2020, GfK (Gartencenter + DIY) 2020
2 Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 19/28649 19.04.2021 S. 3 E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3 Quelle: Nielsen Haushaltsinsektizide Deutschland (LEH + DM) 2020

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