Neue Abgaberegeln für Biozide in Deutschland ab dem 01.01.2025
Für bestimmte Biozidprodukte im Bereich der Haushaltsinsektizide wird ab dem 01. Januar 2025 durch neue gesetzliche Vorgaben zur Abgabe von Bioziden gemäß §10 ChemBiozidDV in Deutschland ein Selbstbedienungsverbot im Einzel- und im Onlinehandel eingeführt. Dies bedeutet, dass Biozide zur Bekämpfung von Insekten (z. B. Ameisen, Fliegen, Silberfischchen, Stechmücken etc.) ab 2025 nicht mehr zur Selbstbedienung angeboten werden dürfen und aus den meisten Regalen des Lebensmittelhandels, der Drogeriemärkte und aus Online-Shops entfernt werden. Frei verkäufliche Aeroxon-Nachfolgeartikel stehen dem Handel bereits zur Verfügung.
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