Aeroxon Produkte - zuverlässig seit 1911

Unser Sortiment besteht aus wirksamen und innovativen Produkten gegen fliegende und kriechende Insekten sowie gegen Motten im Haushalt.

Aeroxon. Effective since 1911

NEIN zum Selbstbedienungsverbot

Der Bundesrat hat am 25.06.2021 die „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ (404/21) verabschiedet. Die Verordnung sieht vor, dass zahlreiche zugelassene Produkte gegen Haushaltsschädlinge ab dem 01.01.2025 einem Selbstbedienungsverbot unterliegen sollen. Diese Produkte sind dann nicht mehr frei verkäuflich. Hinzu kommt ein verpflichtendes Abgabegespräch durch speziell geschultes Verkaufspersonal.

Zusätzlich hat der Bundesrat mit der Verordnung eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird zu prüfen, ob das Abgabegespräch nicht besser durch verbraucherfreundlichere Lösungen ersetzt werden sollte und ob das Selbstbedienungsverbot nicht lediglich auf solche Produkte Anwendung finden sollte, bei denen tatsächlich ein besonderes spezifisches Risiko bei der Verwendung besteht.

Die Aeroxon Insect Control GmbH wird sich aktiv dafür einsetzen, die Freiverkäuflichkeit der bewährten, sicheren und zugelassenen Problemlöser für den Haushalt zu erhalten.

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Unser gesellschaftliches Engagement umfasst bundesweite Projekte im Natur- und Artenschutz sowie soziale Projekte in unserer Region.

Neuigkeiten von Aeroxon

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Newsroom

Auszeichnungen und Zertifizierungen

Für viele unserer Produkte von STIFTUNG WARENTEST, ÖKO-TEST, Umweltzeichen BLAUER ENGEL, WOOLMARK, „Geeignet für den ökologischer Landbau“

Langzeit Mottenschutz

Fenster Fliegengitter

Baumleimring

Lebensmittel Mottenfalle

Kleidermotten Falle

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Wo erhalten Sie unsere Produkte?

Aeroxon Produkte erhalten Sie in gut sortierten Lebensmittelmärkten, in Drogeriemärkten und im Fachhandel.

AEROXON Erinnerungsservice

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